Reyneke (Heinrich?) HOBERG
(-Bef 1467) |
Reyneke (Heinrich?) HOBERG
Events • Beurkundet, 17 Mar 1467. Vor Hinrick Kreieneygh, geschworenen Gograf des Herzogs von Jülich und Berg, Grafen zu Ravensberg, erklärt der Knappe Johan van Esselrode, daß er die Brüder Otto und Reyneke Hoberch, Knappen, wegen ihres väterlichen und mütterlichen Erbes geschieden habe. Otto verzichtet auf die elterlichen Güter zugunsten seines Bruders Reyneke gegen eine Summe Geldes, deren Zahlung bereits erfolgt ist. Otto behält sich aber den dritten Teil des Hauses (woninge) zu Tatenhausen (-husen) samt einem Drittel der Fischerei und des Ertrages (bouwinge) von Tatenhausen vor, wie dieses ihr + Vater Hinrick Hoberch hinterlassen hat. Reyneke und seine Erben sollen dieses Drittel baulich unterhalten und wie ihre Anteile gebrauchen. Sollte Otto sein Drittel aus Not aufgeben müssen, soll er es zuerst Reyneke anbieten zu einem Preis, der von ihren beiden Freunden festgesetzt wurde. Otto soll weiter ein Drittel des Hofes in Bielefeld (Bilevelde) erhalten. Gegen Zahlung von 100 rheinischen Gulden kann Otto von Reyneke den dritten Teil des Amtes zu Barkhausen (Barchusen) erwerben. Sollte die Forderung, die Reyneke und Otto an die van Qwernem wegen einiger Güter haben, durchgesetzt werden können, erhält Otto ein Drittel der Güter. • Beurkundet, 19 Jun 1476. Vor Johan Asemissen, fürstl. Richter auf der Altstadt Bielefeld, verkaufen die Brüder Hinrick, Otte, Regneke und Bernd Hobergh, Knappen, dem Priester Wessel Padewellen und Hermann Vroderman, Bürger zu Bielefeld, die Erben Nolte Stichorst, Molners to Beckedorppe und Beckedorp im Kspl. Werther in der Bsch. Schröttinghausen für 400 rheinische Gulden. Von diesem Geld soll ein Rentbrief von 100 Gulden, den ihr + Vater Regneke Hoberg dem Priester Wessel ausgestellt hat, welcher ihn für die Armen beim Rat der Neustadt Bielefeld hinterlegt hat, eingelöst werden. Die Brüder Hoberg können die Erben wieder einlösen, indem sie vier Jahre lang je 100 Gulden zurückzahlen. Nach Ablösung von 200 Gulden, sollen die Hoberg von den 3 Erben die Pfennigrente, die Schuldschweine und den Dienst erhalten, nach Rückzahlung weiterer 100 Gulden erhalten sie die halbe Kornrente und nach Tilgung der letzten 100 Gulden das volle Eigentum der Erben. Als Bürgen setzen die Brüder Hoberg die Knappen Lodewich Hake und Wilhelm vamme Kloster, die sich zum Einlager mit je zwei reisigen Pferden und einem Knecht in einer Herberge in Bielefeld verpflichten. • Beurkundet, 28 Nov 1477, Tatenhausen, NW, DEU. Mühlen in Tatenhausen und in Steinhausen Reyneke married. |
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